Einsatzarten, die auf Basis des Sozialgesetzbuches V durch die Krankenkassen erstattungsfähig sind.Notfalleinsätze BergRettung eines erkrankten oder verletzten Bergsportlers, der im Anschluss ärztlich behandelt werden muss.
Sondereinsätze BergBesondere Einsätze, die auf Basis des Sozialgesetzbuches V nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.