Gesetzliche Grundlagen der Abrechnung
Wieviel kostet ein Bergrettungseinsatz?
Finanzierung
Gesetzliche Grundlagen der Abrechnung

Weiterhin muss die hoch spezialisierte Ausbildung der vorher genannten Einsatzkräfte durchgeführt werden. Für die Ausbildung werden pro Jahr fast 200.000 Stunden an ehrenamtlicher Leistung erbracht.

Ehrenamtliche Arbeit bedeutet nicht kostenlose Arbeit!

Die Bergwacht Bayern betreibt auf der Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Rettung aus alpinem und unwegsamen Gelände. In Artikel 24 des Gesetes vom 08.01.1998 wird beschrieben, dass die Durchführenden des Rettungsdienstes für ihre Leistungen Benutzungsentgelte erheben müssen. Diesen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zugrunde zu legen.

Folgende Kosten werden erhoben:



Eine pauschale Berechnung muss erfolgen, da der tatsächliche Aufwand nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden kann. Die Pauschalen liegen in einem Grossteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlich anfallenden Aufwand.